Der Sitz der 9 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Schutzbehörden) wird wie folgt festgelegt:
- in Brig, für die Bezirke Goms, Östlich Raron und Brig;
- in Visp, für den Bezirk Visp;
- in Leuk, für die Bezirke Leuk und Westlich Raron;
- in Siders, für den Bezirk Siders;
- in Ardon, für die Bezirke Ering und Gundis;
- in Sitten, für den Bezirk Sitten;
- in Martinach, für die Bezirke Martinach und St. Maurice;
- in Sembrancher, für den Bezirk Entremont;
- in Monthey, für den Bezirk Monthey.