Turnen und Sport ist ein Teil der Ausbildung aller Schüler und damit an allen öffentlichen und vom Staat anerkannten privaten Schulen der obligatorischen Schule und der allgemeinen Mittelschulen ein obligatorisches Schulfach.
Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die in Institutionen des Hilfs- und Sonderschulwesens eingeschult oder in normale Klassen integriert sind, erhalten einen angemessenen Turn- und Sportunterricht.
Nicht an die Bestimmungen des vorliegenden Reglements gebunden sind die Schulen oder Institutionen, die direkt der Bundesgesetzgebung unterstellt sind.