Bei der Prüfung von finanzieller Unterstützung durch den Kanton für den Bau oder die Renovation von sportlichen Infrastrukturen oder Installationen kantonaler Wichtigkeit oder regionaler Wichtigkeit und kantonaler Bedeutung werden nur Kosten mit Bezug:
- auf die sportliche Aktivität, mit eingeschlossen das Dach und die Fassaden;
- auf die Tribünen und die Sitze für die Zuschauer;
- auf die Plätze für die Medienvertreter
berücksichtigt, solange sie die gängigen Standards nicht überschreiten.
Ausgeschlossen sind insbesondere Kosten bezüglich Bar, Restaurant, Logen, Parkplätze, Kauf und Miete von Grundstücken und Zugangswege.
Bei der Ermittlung des Ansatzes der finanziellen Beteiligung zieht der Kanton umweltfreundliche Projekte vor. Er berücksichtigt ebenfalls die von anderen staatlichen oder halbstaatlichen Stellen gewährte Subventionen.
Im Übrigen gilt die Gesetzgebung über die Subventionen.