Das vorliegende Reglement regelt die allgemeinen Bedingungen der Zusatzausbildungen (nachstehend: Ausbildung).
Es bestimmt:
- die Entscheidungsverfahren betreffend Organisation und operative Führung der Ausbildungen;
- die Bestimmungen betreffend die Lehrpersonen;
- die Bestimmungen betreffend die Ausbildungs- und Finanzierungskosten.
Die Kantonale Kommission für Zusatzausbildungen (KKZA), bestehend aus Vertretern der Dienststelle für Unterrichtswesen, der Dienststelle für tertiäre Bildung sowie der PH-VS:
- erlässt für jede Ausbildung spezielle Normen über die Dauer der Ausbildung, die Zulassungsbedingungen und die Bedingungen für das Erlangen des Titels oder des Zertifikats;
- genehmigt die Studienpläne, die Budgets und die Rechnung, welche von den entsprechenden strategischen Gruppen unterbreitet werden;
- schlägt dem DEKS die Ausstellung der Titel und Diplome vor.