Das Flachmoor und das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung, gelegen auf Territorium der Gemeinden Ardon und Chamoson, werden zum Naturschutzgebiet erklärt.
Das Naturschutzgebiet gliedert sich in ein Kerngebiet und eine Pufferzone. Die genaue Abgrenzung ist im Auszug aus dem Katasterplan dargestellt, welcher dem Original des vorliegenden Schutzentscheides beiliegt.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der betroffenen Gemeinden gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzone von nationaler Bedeutung auszuscheiden.