Das Auengebiet "Bilderne" auf Gebiet der Gemeinden Mörel und Filet wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Massgebend ist der Auszug der Landeskarte 1:5'000, der dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt ist.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinden gemäss Art 17 RPG als Schutzzone auszuscheiden.