Die Auengebiete von nationaler Bedeutung des Lötschentals (Objekte Nrn. 134, 135, 136 und 137) sowie die Gletschervorfelder des Jegi- und des Langgletschers, gelegen auf Gebiet der Gemeinden Wiler und Blatten, werden zu Naturschutzgebieten erklärt. Massgebend ist der Auszug der Landeskarten 1:25'000 und 1:5'000 beziehungsweise des Katasterplanes 1:1'000, welche dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt sind.
Die Schutzgebiete werden an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und sind in den Nutzungsplänen der Gemeinden gemäss Art. 17 RPG als Schutzzonen auszuscheiden.