Die Flachmoore von nationaler Bedeutung "Champoussin" und "Bochasse" (letzteres teilweise gelegen auf Territorium der Gemeinde Troistorrents) und deren Pufferzonen sowie das Flachmoor von kantonaler Bedeutung "Les Champeys" mit seiner Pufferzone, gelegen auf Territorium der Gemeinde Val-d'Illiez, werden zu Naturschutzgebieten erklärt. Die Abgrenzungen sind auf Parzellenplänen im Massstab 1:4'000 und 1:5'000 aufgeführt, die dem Original des vorliegenden Entscheides beigelegt sind. Massgebend sind die Pläne des Geometers.
Die Schutzgebiete werden an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und sind im Nutzungsplan der Gemeinden gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzonen auszuscheiden.
Der vorliegende Entscheid wird in die Baureglemente der betreffenden Gemeinden integriert.