Eine Bestätigung der zuständigen Behörde, welche nachweist, dass für die betroffene Person keine endgültigen Verlustscheine ausgestellt worden sind, ist beizulegen, sobald die Bewilligung Verantwortliche von Sicherheitsunternehmen oder Leiter von Zweigstellen betrifft.
Ein Haftpflichtversicherungsnachweis ist dem Gesuch um Ausübungsbewilligung beizulegen.
Gesuche um Bewilligung von juristischen Personen müssen Angaben über Namen und Rechtsform des Unternehmens enthalten. Dem Gesuch müssen beigelegt werden:
- ein Exemplar der Statuten oder des Gesellschaftsvertrages;
- gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handelsregister;
- eine schriftliche Erklärung, mit welcher das Unternehmen dem Verantwortlichen die Befugnis überträgt, es zu vertreten und bei Dritten zu verpflichten.
Eine ausführliche Beschreibung des verwendeten Materials (Legitimationsausweis, Briefmaterial, Uniform, Fahrzeug) mit Fotoaufnahmen ist der Kantonspolizei zuzustellen.