Diese Verordnung regelt die Bedingungen und die Einzelheiten für die Einreichung von Steuererklärungen von natürlichen Personen, die ausschliesslich elektronisch, das heisst ohne Unterschrift, erfolgt.
Sie gilt weder für Steuererklärungen, die auf dem Postweg eingereicht werden, noch für solche, die elektronisch mit einer unterschriebenen Quittung abgegeben werden.