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710.110

Beschluss über die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen

vom 05.11.2008 (Stand 01.10.2025)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Wallis

eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung;

eingesehen den Artikel 68 des Enteignungsgesetzes vom 8. Mai 2008 (kEntG);

erwägend, dass das Expertenkollegium in Enteignungssachen eine erstinstanzliche Entscheidbehörde mit hochtechnischem Charakter ist;

auf Antrag des für die Institutionen zuständigen Departements, *

beschliesst:

Art. 1 Sitzungen und Zeitaufwand

Die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen (nachstehend: die Experten), die ausserhalb der Kantonsverwaltung tätig sind, werden für die Sitzungen und den Zeitaufwand (Aktenstudium, Vorbereitungsarbeiten, Instruktionsmassnahmen, Entscheidsredaktion usw.) wie folgt festgelegt:

  1. Präsident:  
  1. pro Tag Fr. 600
  2. pro Halbtag Fr. 300
  3. pro Einzelstunde Fr. 70
  1. Mitglieder:  
  1. pro Tag Fr. 500
  2. pro Halbtag Fr. 250
  3. pro Einzelstunde Fr. 60

Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Expertenkollegiums eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken bzw. von 2'000 Franken.

Art. 2 Reisespesen

Die Vergütungen der Reisespesen (Transportkosten, Mahlzeiten, Übernachtungen) sind im Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni 2008 festgelegt. *

Art. 3 Übrige Kosten

Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.

Art. 4 Zahlung

Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt anhand periodischer Abrechnungen, welche durch die Experten erstellt werden; diese Abrechnungen sind vom Präsidenten des Expertenkollegiums und vom Chef der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten gegenzuzeichnen. *

Art. 5 Veröffentlichung und Inkrafttreten

Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Er tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Egress

CSW BO/Abl. 47/2008

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
05.11.2008 01.01.2009 Erlass Erstfassung BO/Abl. 47/2008
18.06.2008 01.01.2008 Art. 2 Abs. 1 geändert BO/Abl. 28/2008
17.09.2025 01.10.2025 Ingress geändert RO/AGS 2025-090
17.09.2025 01.10.2025 Art. 4 Abs. 1 geändert RO/AGS 2025-090

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 05.11.2008 01.01.2009 Erstfassung BO/Abl. 47/2008
Ingress 17.09.2025 01.10.2025 geändert RO/AGS 2025-090
Art. 2 Abs. 1 18.06.2008 01.01.2008 geändert BO/Abl. 28/2008
Art. 4 Abs. 1 17.09.2025 01.10.2025 geändert RO/AGS 2025-090