Der vorliegende Beschluss legt die zu beziehenden Gebühren und Spesen, insbesondere die Anwendung des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) und das Gesundheitsgesetz (GG) und dessen Ausführungsbestimmungen, fest. *
Für die im vorliegenden Beschluss nicht vorgesehenen Fälle finden sinngemäss die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden (GTar), sowie die Bestimmungen über die Entschädigung der Experten und Mitglieder von Kommissionen Anwendung. *