Folgende Gebiete werden im Sinne von Artikel 31 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 8. Oktober 1971 als Grundwasserschutzareal ausgeschieden:
- auf Gebiet der Gemeinde Baltschieder (Plan 1); Die Achse des genannten Areals befindet sich bei folgenden Koordinaten: 631.550/128.200;
- auf Gebiet der Gemeinde Saxon (Plan 2): Die Achse des genannten Areals befindet sich bei folgenden Koordinaten: 579.800/111.700;
- auf Gebiet der Gemeinde Martinach (Plan 3): Die Achse des genannten Areals befindet sich bei folgenden Koordinaten: 573.400/107.900;
- auf Gebiet der Gemeinde Massongex (Plan 4): Die Achse des genannten Areals befindet sich bei folgenden Koordinaten: 565.000/122.200.
Die Grenzen der Grundwasserschutzareale sind auf den beiliegenden Plänen 1:25'000 eingezeichnet, sie bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.