Der Staatsrat ernennt alle vier Jahre für die laufende Legislaturperiode folgende Schiedsrichter für den Entscheid von Streitigkeiten zwischen Versicherungskassen (SUVA, Krankenkassen) einerseits und Ärzten, Apothekern, Chiropraktoren, Hebammen, medizinischem Hilfspersonal, Laboratorien und Spitälern anderseits:
- den Präsidenten des kantonalen Versicherungsgerichtes als Vorsitzenden;
- einen Vertreter der SUVA;
- einen Vertreter der Krankenkassen;
- einen Vertreter der Ärztegesellschaft;
- einen Vertreter des Apothekervereins des Kantons Wallis;
- einen Vertreter der Chiropraktoren;
- einen Vertreter der Hebammen;
- einen Vertreter des medizinischen Hilfspersonals;
- einen Vertreter der Laboratorien;
- einen Vertreter der Spitäler;
- einen Ersatzmann für jeden Vertreter.
Diese sind vor der Wahl ihres Vertreters anzuhören.