Das vorliegende Gesetz regelt:
- den Vollzug der bundesrechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Personalverleih, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, Verfahren bei Massenentlassungen und Ausländerrecht zwecks Prüfung der Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit aus arbeitsmarktlicher Sicht;
- die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung;
- die beruflichen Tätigkeitsverträge.
Es bezweckt insbesondere:
- eine öffentliche Arbeitsvermittlung sicherzustellen, die zur Schaffung und Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes beiträgt;
- drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern, bestehende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen sowie die rasche und dauerhafte Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt zu fördern;
- die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit Partnern zu fördern, die ähnliche Ziele verfolgen;
- zu prüfen, ob die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen für ausländische Arbeitskräfte erfüllt sind;
- einen Beitrag zur Problemlösung bei einer Massenentlassung zu leisten.