02.311 · Standesinitiative · 2002-09-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankgeheimnis ist gewährleistet.
02.311 · Standesinitiative · 2002-09-24
Erledigt
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankgeheimnis ist gewährleistet.