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03.5006 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das EPA und das BBL haben mit Wirkung per 1. März 2003 ein neues Vermietungs- und Betriebskonzept für Verpflegungsräume in der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Darin steht wörtlich: "Damit die Betriebe und Automaten wirtschaftlich betrieben werden können, ist es den Mitarbeitenden an Standorten mit Cafeterias oder Automatenstationen nicht gestattet, private Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Rechauds usw. zu benützen."

Somit ist es den Angestellten der Bundesverwaltung implizit verboten, in den Arbeitspausen eigene warme Getränke oder Speisen zu konsumieren.

Mit welchem höheren Rechtsgut rechtfertigt der Bundesrat diesen Eingriff in die persönliche Freiheit des Bundespersonals, und auf welche gesetzliche Grundlage stützt er sich?

Indirekter Konsumationszwang für Bundesangestellte | Lexipedia | Lexipedia