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03.5008 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Welche Sanktionen beabsichtigt der Bundesrat im Fall eines völkerrechtswidrigen Krieges ohne UN-Mandat gegenüber den USA und den allfälligen anderen Krieg führenden Parteien zu ergreifen?

Ist die Doktrin des US National Security Council der "preemptive defence" mit dem Gewaltverbot gemäss Uno-Charta überhaupt vereinbar? Ist der Sicherheitsrat völkerrechtlich befugt, die Führung eines "präventiven" Angriffskrieges zu beschliessen?