03.5008 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Welche Sanktionen beabsichtigt der Bundesrat im Fall eines völkerrechtswidrigen Krieges ohne UN-Mandat gegenüber den USA und den allfälligen anderen Krieg führenden Parteien zu ergreifen?
Ist die Doktrin des US National Security Council der "preemptive defence" mit dem Gewaltverbot gemäss Uno-Charta überhaupt vereinbar? Ist der Sicherheitsrat völkerrechtlich befugt, die Führung eines "präventiven" Angriffskrieges zu beschliessen?