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03.5179 · Fragestunde. Frage · 2003-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Weisung des türkischen Erziehungsministers vom 14. April 2003 sind die Schulvorsteher sämtlicher Primar- und Sekundarschulen der Türkei gehalten, die Schulkinder mit falscher Propaganda zum armenischen Völkermord einzudecken. Diese müssen ferner Aufsätze verfassen, in welchen die Massaker der türkischen Regierung an den Armeniern als nicht geschehen dargestellt werden.

Handelt es sich dabei nicht um einen krassen Verstoss gegen Artikel 29 der Internationalen Konvention der Rechte des Kindes?

Welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen der vorgenannten Konvention gegen solche Vorgehen zu intervenieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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