03.5263 · Fragestunde. Frage · 2003-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Es gibt Anzeichen, dass das Bundesamt für Veterinärwesen sich mit der Ausarbeitung einer Revision der bestehenden Tierschutzgesetzgebung beschäftigt.
Ist es üblich oder gar legitim, dass trotz der Sistierung der Vorlage 02.092 (Revision der Tierschutzgesetzgebung) durch die WBK-S ein Bundesamt selbst aktiv an der Revision arbeitet?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die Tierschutzvorschriften in der Schweiz das Höchstmass erreicht, wenn nicht gar teilweise überschritten haben?
Die Nutztierhalter können eine auch nur geringe Verschärfung der bestehenden Tierschutzvorschriften aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr hinnehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.