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04.3466 · Interpellation · 2004-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Auftritt von drei Mitgliedern unserer Landesregierung an der Pressekonferenz über die Volksabstimmung vom 26. September 2004 erfüllt mich mit Sorge. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:

1. Funktioniert der Bundesrat noch als Kollegialbehörde?

2. Nimmt er an, dass öffentliche Anspielungen eines Regierungsmitgliedes gegen das andere und Hohngelächter als Antwort darauf der Glaubwürdigkeit unserer Regierung förderlich sind?

3. Lohnen sich Millioneninvestitionen in die Imagepflege unseres Landes, wenn sich die Regierung solche Auftritte in der Öffentlichkeit leistet?

4. Ist er willig, in sich zu gehen, oder ist er bereit, dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Beantwortung der einzelnen Fragen:

1. Ja. Der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen alle Regierungsmitglieder gemeinsam.

2. Der Bundesrat kommentiert öffentlich weder das Verhalten noch die Äusserungen seiner Mitglieder. Das gehört zum Kollegialprinzip.

3. Der Bundesrat misst der Imagepflege unseres Landes grosse Bedeutung bei. Deshalb sollen die dazu verfügbaren Mittel weiter eingesetzt werden.

4. Die Vertrauensfrage stellt sich nicht: Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Regelung, die es im Schweizer Recht so nicht gibt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dessen Mitglieder alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden.

Antwort des Bundesrates.