04.5104 · Fragestunde. Frage · 2004-06-07
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit den Luftaufnahmen, welche eine Aufklärungsdrohne ADS 95 in der Gemeinde Altbüron am 6. Januar 2004 von zwei Männern gemacht hat, stellt sich folgende Frage:
Was unternimmt das VBS, damit in Zukunft im Umfeld des Einsatzes von ADS 95 dem Datenschutz in seiner strengen Auslegung (die Bestimmbarkeit einer Person braucht nicht identisch zu sein mit ihrer genauen Erkennbarkeit auf dem Bild) Rechnung getragen wird?