Lexipedia

05.087 · Geschäft des Bundesrates · 2006-01-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 11. Januar 2006 zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 sowie Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen und zum Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik

Ausgangslage

Das Einleitungskapitel befasst sich mit der Umsetzung der im Bericht 2004 beschriebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik:

Es konkretisiert die Ziele und zeigt auf, wie sich die Strategie auf die operative Ausgestaltung der Aussenwirtschaftspolitik bzw. deren drei Dimensionen "Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk", "Binnenmarktpolitik in der Schweiz" sowie "Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern" auswirkt. Des Weitern gibt der Bericht einen Überblick über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des Jahres 2005 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene. Ferner sind dem Bericht zwei Botschaften zu internationalen Wirtschaftsvereinbarungen sowie Botschaft und Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft beigefügt.

Verhandlungen

Der Ständerat nahm diskussionslos vom Bericht Kenntnis und stimmte den Bundesbeschlüssen und dem Bundesgesetz einstimmig zu.

Im Nationalrat beantragte eine Minderheit Geri Müller (G, AG) namens der Grünen Fraktion den Bericht und die Strategie zu trennen. Der Bericht müsse aufgeteilt werden in einen Bericht über den der Rat Kenntnis nimmt, und in eine Strategie über die der Rat diskutieren kann. Mit eindeutiger Mehrheit wurde jedoch der Antrag abgelehnt. Alle anderen Fraktionen beurteilten den Bericht positiv und beantragten Kenntnisnahme. Dem Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien stimmte der Rat einstimmig zu. Beim Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik beantragte die Kommissionsmehrheit bei der Änderung des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen in Artikel 7 Absatz 3, entgegen dem Beschluss von Ständerat und Bundesrat, die Verjährung bei Übertretungen auf 7,5 Jahre und für Vergehen auf 10 Jahre festzulegen. Ein Minderheit Walter Müller (RL, SG) beantragte dem Ständerat zu folgen und die Verjährungsfrist in allen Fällen auf 7 Jahre festzulegen. Die Mehrheit begründete ihren Antrag damit, dass Vergehen härter bestraft werden müssten als Übertretungen. Mit 102 zu 66 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und damit dem Beschluss des Ständerates.