06.5155 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 24. September 2006 steht bezüglich der Nothilfe:"Der besonderen Situation von verletzlichen Personen wie Minderjährigen oder Kranken wird Rechnung getragen."Diese Problematik wird jedoch im neuen AsylG nirgends erwähnt.Räumt der Bundesrat ein, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem Punkt fehlinformiert wurden?