08.5092 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In Ihrer Antwort zur Frage 08.5038 führen Sie als Vorsteherin EJPD aus: "Schliesslich liegen Geschicklichkeitsspiele in der Kompetenz der Kantone."
In der Bundesverfassung in der Fassung der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes (SR 101) lautet Artikel 106 Absatz 1: "Die Gesetzgebung über Glücksspiele und Lotterien ist Sache des Bundes."
Wann beschaffen Sie sich eine aktualisierte Ausgabe der Bundesverfassung?