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08.5092 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Ihrer Antwort zur Frage 08.5038 führen Sie als Vorsteherin EJPD aus: "Schliesslich liegen Geschicklichkeitsspiele in der Kompetenz der Kantone."

In der Bundesverfassung in der Fassung der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes (SR 101) lautet Artikel 106 Absatz 1: "Die Gesetzgebung über Glücksspiele und Lotterien ist Sache des Bundes."

Wann beschaffen Sie sich eine aktualisierte Ausgabe der Bundesverfassung?

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