Lexipedia

09.322 · Standesinitiative · 2009-06-30

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und Beschlüsse zu erlassen, damit:

a. vor der Behandlung eines Rahmenbewilligungsgesuchs betreffend eines neuen Atomkraftwerks die Wirkung der Einspeisevergütungen und der Energieeffizienzbestimmungen gemäss Energiegesetz umfassend evaluiert werden;

b. die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden, die dazu beitragen, den Bau eines Atomkraftwerkes zu vermeiden;

c. weitere marktwirtschaftliche Instrumente evaluiert und eingeführt werden, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen;

d. der dann allenfalls noch bestehende Bedarf ausgeschrieben und aus erneuerbaren Energien auf dem europäischen Strommarkt beschafft wird;

e. auf den Neubau von Atomkraftwerken verzichtet wird.