Erstreckung der Aufenthaltsdauer für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich
09.3727 · Motion · 2009-06-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit so zu ändern, dass für ausländische Personen bei ausgewiesenem Bedarf im Hinblick auf den Abschluss auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden, die länger als acht Jahre dauern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Neirynck 08.407 hat sich der Bundesrat mit dieser Frage befasst; er spricht sich für eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in diesem Sinn aus. Die Änderung könnte mit der Festlegung der Kontingente für das Jahr 2010 vorgenommen werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.