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Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate

09.437 · Parlamentarische Initiative · 2009-05-28

Erledigt

Ausgangslage

Zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate erhalten die Fraktionen einen jährlichen Beitrag, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied (Art. 12 des Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988; PRG, SR 171.21). Gegenwärtig beträgt der jährliche Grundbeitrag pro Fraktion 94 500 Franken und der Beitrag pro Fraktionsmitglied 17 500 Franken (Art. 10 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz; VPRG, SR 171.211). Die Mehrheit der Fraktionspräsidien fordert eine Erhöhung dieser Fraktionsbeiträge. Der Grundbeitrag soll von gegenwärtig 94 500 Franken um 17 500 Franken auf 112 000 Franken erhöht werden. Der Beitrag pro Fraktionsmitglied soll von 17 500 Franken um 3300 Franken auf 20 800 Franken erhöht werden. Die vorgeschlagene Erhöhung führt - unter der Voraussetzung unveränderter Anzahl der Fraktionen oder Fraktionsmitglieder - zu jährlichen Mehrausgaben von 916 800 Franken. Des Weiteren soll die Zweckbindung dieser Gelder verstärkt und jährlich nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die jährliche Berichterstattung an die Verwaltungsdelegation obliegt den Fraktionspräsidien.

Da diese Änderung rein parlamentsinterne Regelungen ohne Auswirkung auf Bundesrat und Bundesverwaltung enthält, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Gleichzeitig signalisiert er, dass es einen Ausgleich zu finden gilt zwischen dem Anliegen nach einem reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs einerseits und den finanzpolitischen Erfordernissen andererseits.

(Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates beschliesst, der Bundesversammlung eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Fraktionssekretariate zu unterbreiten. Der Grundbeitrag an die Fraktionen soll um 50 000 Franken erhöht werden und jener pro Fraktionsmitglied um 2500 Franken. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie die Zweckbindung stärker betont werden kann, z. B. durch eine regelmässige Berichterstattung der Fraktionen an die Verwaltungsdelegation über die Verwendung der Fraktionsbeiträge.

Verhandlungen

Im Nationalrat beantragte die SVP-Fraktion aus finanzpolitischen und grundsätzlichen Überlegungen Nichteintreten. Die Vorlage sei ein Schritt in Richtung staatlicher Parteienfinanzierung, sagte Caspar Baader (V, BL). Der Nichteintretensantrag wurde mit 110 zu 46 Stimmen abgelehnt. Der Rat beschloss in der Folge gemäss der Fahne einen Grundbetrag von 144 500 Franken und einen Beitrag pro Mitglied von 20 000 Franken.

Der Ständerat beantragten Felix Gutzwiller (RL, ZH) und Christoffel Brändli (V, GR), dem ursprünglichen Vorschlag des Büros des Nationalrates zu folgen (Grundbeitrag von 112 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 20 800 Franken). Das Büro des Ständerates beantragte, beim Grundbetrag keine Differenz zu schaffen, den Beitrag pro Mitglied aber auch entsprechend dem Verhältnis 1 zu 5,4 zu erhöhen und auf 26 800 Franken festzulegen. Der Rat folgte den Anträgen des Büros mit 28 zu 13 Stimmen. Die Mehrkosten betragen somit etwa 2,6 Millionen Franken.

Im Nationalrat wollte eine Minderheit des Büros zum ursprünglichen Vorschlag zurückkehren. Der Antrag wurde aber mit 98 zu 75 Stimmen abgelehnt.

In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung der Bundesversammlung im Nationalrat mit 122 zu 64 und im Ständerat mit 29 zu 9 Stimmen angenommen.