09.5060 · Fragestunde. Frage · 2009-03-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Zürcher Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Fallmanagern von Krankenkassen durch Spitäler Zugang zu sensiblen Daten von Patientinnen und Patienten gewährt wird. Gemäss seiner Einschätzung fehlt dafür die Rechtsgrundlage, dies besonders dann, wenn vor dem Datenaustausch das Einverständnis der Patienten nicht eingeholt wird.
- Welche rechtliche Basis besteht für diesen Datenaustausch?
- Gibt es für diesen Datenaustausch gesamtschweizerisch gültige Regeln?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.