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10.5576 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

- Ist dem Bundesrat bekannt, dass ein Schweizer Entsorgungsunternehmen keinen Filterstaub im deutschen Heilbronn deponieren durfte, weil ihr Angebot an die Auftraggeberin, eine Zürcher Kehrichtverbrennungsanlage, zu tief war (Preisschutz)?

- Wird dieses Vorgehen durch die Weko untersucht?