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Ist das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien anwendbar auf die Isle of Man sowie auf Guernsey und Jersey?

12.1010 · Anfrage · 2012-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Grossbritannien "bedeutet 'Vereinigtes Königreich' Grossbritannien und Nordirland einschliesslich der ausserhalb der Hoheitsgewässer des Vereinigten Königreichs liegenden Gebiete, die nach dem Recht des Vereinigten Königreichs über den Festlandsockel und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht schon jetzt oder später als Gebiete bezeichnet werden, in denen das Vereinigte Königreich Rechte hinsichtlich des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes sowie ihrer Bodenschätze ausüben darf".

Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Isle of Man sowie die Kanalinseln Guernsey und Jersey im Sinne dieser Definition nicht Teil des Vereinigten Königreichs sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens umfasst der Begriff "Vereinigtes Königreich" nur Grossbritannien und Nordirland, unter Ausschluss der Kronbesitztümer der britischen Krone (Isle of Man, Jersey und Guernsey), die nicht als Seegebiete im Sinne der Definition qualifizieren. Das Vereinigte Königreich übt zudem keine steuerliche Souveränität über diese Inseln aus. Das Gleiche gilt für die britischen Territorien in Übersee (z. B. Bermuda, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln).

Antwort des Bundesrates.

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