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Gewalt bei Sportanlässen. Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes

12.3017 · Motion · 2012-02-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können.

Begründung

Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen erlauben nicht, eine Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, vom Transport auszuschliessen.

So entstehen z. B. den SBB jährlich Mehrkosten von über 3 Millionen Franken durch Gewaltanwendung in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sicherheitspolitische Kommission beauftragt den Bundesrat, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können. Genau diesen Zweck verfolgt eine vom Bundesamt für Verkehr ausgearbeitete Vorlage. Der Bundesrat wird dazu voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 eine Vernehmlassung eröffnen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.