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12.4132 · Postulat · 2012-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, Infrastrukturfinanzierungen (Public Private Partnership) als Einführung einer neuen Anlageklasse für Pensionskassen und andere institutionelle Anleger zu prüfen.

Begründung

Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei den Pensionskassen und zu einer zunehmenden Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten. Gesetz (BVG) und Verordnung (BVV 2) definieren die Eckwerte für die verschiedenen Anlageklassen. Dies zwingt die Pensionskassen richtigerweise zu einer ausgewogenen Diversifikation zwischen Risiko, Rendite und Liquidität.

Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen könnte hier den Pensionskassen eine zusätzliche Anlagemöglichkeit eröffnen. Public Private Partnership kann in vielen Fällen einerseits die öffentlichen Haushalte entlasten und andererseits privaten bzw. institutionellen (Pensionskassen) Investoren neue Anlagechancen bieten. In anderen Ländern wird dies teilweise seit Jahren praktiziert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Einführung einer neuen Anlageklasse für Pensionskassen und für das gebundene Vermögen der Versicherer im Bereich Infrastruktur zu prüfen. Andere institutionelle Investoren / juristische Personen mit hohem Investitionsvolumen wie Investmentgesellschaften oder Investmentfonds können Investitionen in Infrastruktur im Rahmen ihrer Fokussierung bzw. ihres Anlagereglements vornehmen. Ihre Anlageautonomie sollte nicht durch die Festlegung einer Anlageklasse eingeschränkt werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.