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Börsenkotierte Aktiengesellschaften und von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaften. Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure

12.499 · Parlamentarische Initiative · 2012-12-13

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

1. Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, haben:

a. im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure (insbesondere politische Parteien, Verbände und für Kampagnen) anzugeben;

b. bei solchen Zuwendungen ab 10 000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr den Namen und die Adresse des Empfängers sowie die Höhe der Zuwendung anzugeben;

c. das Recht, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung gemäss Ziffer 1 Buchstabe b vorzusehen;

d. ihre Zuwendungen an politische Kampagnen von Mitgliedern des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates als Vergütung zu betrachten und sie im Geschäftsbericht detailliert anzugeben.

2. Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, legen alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offen. Sie geben dabei insbesondere den Namen und die Adresse des Empfängers und die Höhe der Zuwendung an.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

1. Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, haben:

a. im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure (insbesondere politische Parteien, Verbände und für Kampagnen) anzugeben;

b. bei solchen Zuwendungen ab 10 000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr den Namen und die Adresse des Empfängers sowie die Höhe der Zuwendung anzugeben;

c. das Recht, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung gemäss Ziffer 1 Buchstabe b vorzusehen;

d. ihre Zuwendungen an politische Kampagnen von Mitgliedern des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates als Vergütung zu betrachten und sie im Geschäftsbericht detailliert anzugeben.

2. Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, legen alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offen. Sie geben dabei insbesondere den Namen und die Adresse des Empfängers und die Höhe der Zuwendung an.

Begründung

Börsenkotierte Aktiengesellschaften spenden mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an hiesige politische Akteure. Von den Gesellschaften im Swiss Market Index (SMI) macht etwa die Hälfte der Firmen von solchen Zuwendungen Gebrauch. Doch erst zwei Gesellschaften, die Credit Suisse Group AG und die UBS AG, lassen ihre Eigentümer wissen, wem sie wie viele Spenden zukommen lassen - zumindest betreffend die politischen Parteien. Die Aktionäre aller börsenkotierten Publikumsgesellschaften sollen jedoch Kenntnis von solchen Zuwendungen erhalten. Als dispositive Schwelle zur individuellen Offenlegung von politischen Spenden sind hier 10 000 Franken vorgeschlagen, wobei die Statuten eine andere, höhere oder tiefere Schwelle vorsehen können sollen.

Analoges gilt für Gesellschaften, bei denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen wie den Kantonen oder Gemeinden eine beherrschende Stellung zukommt. Hier soll den Bürgern und Steuerzahlenden offengelegt werden, welche politischen Akteure unterstützt werden.

Unter "politischen Akteuren" werden insbesondere verstanden: Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten; politische Parteien, politische Verbände und andere politische Organisationen; Wahl- und Abstimmungskomitees; Initiativ- und Referendumskomitees; Förderorganisationen wie insbesondere Stiftungen, die den Zweck verfolgen, politische Akteure zu unterstützen.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat 10.06.2014

Parteienfinanzierung - Unternehmen müssen Zahlungen an Parteien nicht offenlegen

Ständerat lehnt Vorstoss für mehr Transparenz ab

(sda) Börsenkotierte Unternehmen müssen Zuwendungen an Parteien auch in Zukunft nicht offenlegen. Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative des parteilosen Schaffhauser Ständerates Thomas Minder mit 26 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Die Rechtskommission des Ständerates hatte sich dafür ausgesprochen. Minder forderte, dass börsenkotierte Gesellschaften im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben müssen, insbesondere die Zuwendungen an politische Parteien, Verbände und Kampagnen.

Bei Zuwendungen ab 10'000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr sollen die Unternehmen den Namen des Empfängers und die Höhe der Zuwendung angeben müssen. Sie sollen jedoch das Recht haben, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung vorzusehen.

Strengere Regeln wollte Minder für Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden. Diese sollten alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen, mit Namen des Empfängers und Höhe der Zuwendung.

Etwas mehr Transparenz

Es gehe um den Schutz des Firmenkapitals, sagte Minder. Unternehmen spendeten mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an politische Akteure. Die Demokratie sei durchaus auf Gönner angewiesen. Wenigstens die Aktionäre sollten aber informiert sein.

Abgesehen von wenigen positiven Beispielen herrsche bei den Schweizer Unternehmen Schweigen, kritisierte Minder. In anderen Staaten seien Regeln längst "courant normal".

Unterstützung erhielt Minder von Christian Levrat (SP/FR). Er sprach von einem kleinen Schritt Richtung mehr Transparenz. Luc Recordon (Grüne/VD) warnte seinerseits vor Reputationsrisiken für die Firmen, sollten nicht strengere Regeln eingeführt werden.

"Nicht unsere Aufgabe"

Dagegen sprachen sich Hans Altherr (FDP/AR) und Georges Theiler (FDP/LU) aus. "Es ist nicht unsere Aufgabe, Transparenz in den Aktiengesellschaften herzustellen", argumentierte Altherr. Wer Transparenz in der Parteienfinanzierung wolle, solle fordern, dass die Parteien ihre Finanzierung offen legten.

Skeptisch zeigte sich auch Markus Stadler (GLP/UR). Der Gedanke, Politik sei käuflich, sei zwar störend, räumte er ein. Es dürften aber keine falschen Erwartungen geweckt werden. Zahlungen von Einzelpersonen würden mit der vorgeschlagenen Regelungen nicht erfasst. Auch bleibe offen, was unter "Zuwendungen" zu verstehen sei.

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