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13.430 · Parlamentarische Initiative · 2013-06-04

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es sei in Analogie zu Artikel 380a StGB eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und diese Person daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht.

Begründung

Der schreckliche Mord an der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt macht tief betroffen. Der Täter Claude D. wurde im Jahr 2000 wegen Vergewaltigung und Mord zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Obwohl seine vorgängigen Anträge auf bedingte Entlassung wegen seiner Gefährlichkeit abgewiesen wurden, erhielt er Strafvollzugslockerungen, zuletzt in Form von Hausarrest mit elektronischen Fussfesseln. Weil der Täter u. a. Todesdrohungen ausgesprochen hatte, schlug die Bewährungshilfe Alarm. Die Rückversetzung in die Haftanstalt wurde beantragt. Dagegen reichte Claude D. Rekurs ein. Der Richter entschied, dass er im Hausarrest bleiben darf. Ein tödlicher Fehler.

Die Fälle wiederholen sich: Das Au-Pair-Mädchen Lucie wurde 2009 im Aargau von einem Wiederholungstäter umgebracht. Der eigentlich verwahrte Serienvergewaltiger Markus W. durfte in Basel ins Wohnexternat wechseln und vergewaltigte so drei weitere Frauen, total hat er 29 Frauen missbraucht - die letzten mit elektronischen Fussfesseln.

Die Fälle haben eines gemeinsam: Alle Täter wurden bedingt entlassen bzw. haben Strafvollzugslockerungen erhalten und wurden in dieser Zeit rückfällig. Nie übernimmt jemand die Verantwortung für den Tod bzw. die Vergewaltigungen der Opfer. Die zuständigen Politiker, Behörden, Richter und Gutachter weisen sich die Schuld gegenseitig zu. Die Eltern von Lucie wollten im Kanton Aargau gegen drei Angestellte des Kantons Aargau klagen; der Kanton hat das Verfahren aber eingestellt.

Wenn Behörden und Richter schon entscheiden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen kann, dann müssen sie die Verantwortung dafür übernehmen. Aus diesem Grund ist das StGB - wie bei der Haftung bei der lebenslänglichen Verwahrung in Artikel 380a - so anzupassen, dass das zuständige Gemeinwesen künftig haftbar gemacht werden kann.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 16.06.2017

Haftung - Nationalrat will Staatshaftung bei rückfälligen Straftätern

Der Staat soll künftig haften, wenn Gewalt- oder Sexualstraftäter rückfällig werden, die bedingt entlassen wurden oder Vollzugslockerungen erhalten haben. Der Nationalrat will die Arbeiten an entsprechenden Gesetzesänderungen nicht einstellen.

Mit 109 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat es die grosse Kammer am Freitag abgelehnt, eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) abzuschreiben. Der Initiative hatten die Rechtskommissionen beider Räte zugestimmt.

Damit konnte die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Im Zuge der Arbeiten gelangte sie jedoch zur Überzeugung, dass eine derartige Haftung das System der stufenweisen Wiedereingliederung infrage stellen würde.

Damit könnte das Ziel des Strafvollzugs - ein deliktfreies Leben nach der Entlassung - nicht mehr so gut erreicht werden, argumentierte die Kommission. Denn Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen auf Bewährung seien bedeutende Instrumente in diesem System.

Tötungsdelikte als Auslöser

Natalie Rickli stellte sich gegen die Abschreibung - und wurde von der Mehrheit im Nationalrat unterstützt. Sie betonte, dass es um Wiederholungstäter und schwere Delikte gehe, und erinnerte an die Fälle, die sie zur Einreichung des Vorstosses bewogen hatten: Die Tötungsdelikte an der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt und am Au-Pair-Mädchen Lucie im Aargau.

Solche Fälle wiederholten sich, sagte Rickli. Sie hätten gemeinsam, dass die Täter bedingt entlassen worden seien oder Vollzugslockerungen erhalten hätten. Die Verantwortung aber übernehme niemand. Das müsse sich ändern.

Behörden verantwortlich

Wenn Behörden und Richter schon entscheiden, dass ein Täter frühzeitig entlassen werden könne, dann müssten sie auch die Verantwortung dafür übernehmen. Der Staat sei moralisch verantwortlich, sagte Rickli.

Die Haftung soll nach ihrem Willen wie bei der lebenslänglichen Verwahrung geregelt werden. Hier sieht das Strafgesetzbuch vor, dass das zuständige Gemeinwesen für den Schaden haftet, wenn eine aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassene Person rückfällig wird. Unter Umständen können auch die Mitglieder der zuständigen Behörde zur Verantwortung gezogen werden.

Justiz- und Polizeidirektoren dagegen

Die Rechtskommission des Nationalrates schlug in einem ersten Umsetzungsentwurf vor, eine Staatshaftung einzuführen, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln und einem Verschulden der Staatsangestellten besteht. Bei den Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren stiess das jedoch auf grossen Widerstand.

Die Kommission liess sich von deren Argumenten überzeugen. Sie störte sich auch daran, dass eine Haftung für rechtmässiges Handeln eingeführt würde. Das könnte weitere Ansprüche generieren, befürchtete sie. So wäre zum Beispiel denkbar, dass man dem Staat unterlassene Präventionsbemühungen vorwerfen könnte, um so einen Haftungsanspruch zu begründen.

Nach dem Entscheid des Nationalrats muss die Kommission nun über die Bücher.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.06.2021

Eine im Jahr 2013 eingereichte parlamentarische Initiative verlangt eine Haftung des Staates, falls eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht. Die im Jahr 2018 durchgeführte Vernehmlassung zu einem Vorentwurf hat ergeben, dass das Vorhaben auf fast einhellige Ablehnung stösst. Der Nationalrat kam nun mit 135 zu 53 Stimmen bei einer Enthaltung zum Schluss, dass ein Weiterverfolgen des Projekts aussichtslos ist und schrieb das Geschäft ab. Die SVP wehrte sich erfolglos dagegen.