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13.467 · Parlamentarische Initiative · 2013-10-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 2. April 2014

Die Kommission hat einstimmig einer Änderung des Stromversorgungsgesetzes zugestimmt (13.467), welche die Anlastung der Kosten für die Ausgleichsenergie auf Gesetzesstufe verankert. Die Änderung schafft Rechtssicherheit für ein bewährtes, seit 2009 praktiziertes Vorgehen, welches im Einklang mit dem Branchenverständnis steht. Die Vorlage verpflichtet die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die Kosten für Ausgleichsenergie den Bilanzgruppen individuell in Rechnung zu stellen. Damit erhalten die Bilanzgruppen den für das Bilanzmanagement wichtigen Anreiz zur Einhaltung ihrer Fahrpläne.

Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 2014

Der Bundesrat beantragt die Annahme der mit der parlamentarischen Initiative 13.467 erarbeiteten Vorlage zur Änderung des StromVG.

Wortlaut

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung folgender Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7):

Art. 14

...

Abs. 3

...

Bst. d

Aufgehoben

...

Abs. 3bis

Kosten, die die Netzbetreiber individuell in Rechnung stellen, dürfen bei der Festlegung des Netznutzungsentgelts nicht berücksichtigt werden.

...

Art. 14bis Individuell in Rechnung gestellte Kosten für Ausgleichsenergie

Abs. 1

Die nationale Netzgesellschaft stellt den Bilanzgruppen ab dem 1. Januar 2009 die Kosten für die Ausgleichsenergie individuell in Rechnung.

Abs. 2

Sie legt die Preise für die Ausgleichsenergie so fest, dass ein Anreiz für einen gesamtschweizerisch effizienten Einsatz von Regelenergie und Regelleistungsvorhaltung besteht und Missbräuche verhindert werden. Die Preise für Ausgleichsenergie orientieren sich an den Kosten für Regelenergie und Fahrplanmanagement. Resultiert aus dem Verkauf von Ausgleichsenergie ein Gewinn, ist er mit den Kosten der Systemdienstleistungen zu verrechnen.

Abs. 3

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Begründung

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hat zu einer rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie geführt (insbesondere das Urteil vom 2. Mai 2013, A-8641/2010). Im Juni 2013 haben sich in der Schweiz tätige Bilanzgruppen in einem Gesuch an die Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) auf den Standpunkt gestellt, keine Kosten für Ausgleichsenergie tragen zu müssen. Das Verfahren ist gegenwärtig sistiert.

Für den stabilen Betrieb des Stromnetzes muss jederzeit gleich viel Strom ins Netz eingespeist werden, wie bezogen wird. Die Bilanzgruppen erstellen Prognosen über ihre voraussichtlichen Strombezüge und -lieferungen (Fahrpläne). Eine Bilanzgruppe ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt, eine Abrechnungseinheit gegenüber der nationalen Netzgesellschaft und Betreiberin des Höchstspannungsnetzes Swissgrid. Wird in der Regelzone Schweiz mehr Strom bezogen als eingespeist oder umgekehrt weniger bezogen als eingespeist, gleicht Swissgrid diese Abweichungen mit dem Abruf von Regelenergie aus. Swissgrid beschafft in ihrer Funktion als Verantwortliche für das Bilanzmanagement die notwendige Regelenergie ("Reserveenergie"). Swissgrid stellt den Bilanzgruppen die Regelenergie als sogenannte Ausgleichsenergie nach der Differenz zwischen Fahrplan (Prognose) und effektiver Lieferung bzw. Bezug in Rechnung. Durch die Bepreisung der Ausgleichsenergie besteht für die Bilanzgruppen ein Anreiz, ihre Prognosen möglichst einzuhalten. Bisher wurde die Ausgleichsenergie denn auch von allen Bilanzgruppen vorbehaltslos bezahlt. Das System entspricht dem bisherigen Branchenverständnis und wird in dieser Art insbesondere auch in Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich und anderen EU-Staaten verwendet.

Müssten die Bilanzgruppen hingegen keine Kosten für Ausgleichsenergie mehr bezahlen, würde der Anreiz zur Einhaltung der Fahrpläne dahinfallen. Der sichere Netzbetrieb und die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz wären damit stark gefährdet. Um dies zu vermeiden, sollen die Bilanzgruppen in einem neuen Artikel 14bis StromVG als Kostenträger explizit genannt und damit Rechtssicherheit geschafft werden. Für die verschiedenen bereits existierenden Begriffsdefinitionen wird auf Artikel 4 StromVG und Artikel 2 StromVV verwiesen.

Verhandlungen

Entwurf 1

Debatte im Nationalrat, 17.06.2014

Stromunternehmen sollen Ausgleichsenergie bezahlen müssen

(sda) Der Nationalrat will im Stromversorgungsgesetz verankern, dass die Stromunternehmen die Kosten für die Ausgleichsenergie tragen müssen. Mit dieser gleicht die Netzgesellschaft Swissgrid Abweichungen aus, wenn die Stromunternehmen mehr oder weniger Strom beziehen, als sie angemeldet haben.

Für den stabilen Betrieb des Stromnetzes muss immer gleich viel Strom ins Netz eingespeist werden, wie bezogen wird. Die Bilanzgruppen - ein rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt - erstellen deshalb Prognosen über ihre voraussichtlichen Strombezüge und -lieferungen.

Weichen sie von den Prognosen ab, stellt Swissgrid ihnen die Ausgleichsenergie in Rechnung. Dadurch besteht für die Bilanzgruppen ein Anreiz, ihre Prognosen möglichst einzuhalten.

Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch unklar, ob es überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Regelung gilt. Die Bilanzgruppen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie die Kosten für Ausgleichsenergie nicht mehr tragen müssen.

Stromversorgung sicherstellen

Die Energiekommission des Nationalrats (UREK) will die Kostentragungspflicht daher im Gesetz verankern. Die Netzgesellschaft soll die Preise so festlegen, dass ein Anreiz für einen gesamtschweizerisch effizienten Einsatz von Ausgleichsenergie besteht und Missbräuche verhindert werden.

Die Änderung des Stromversorgungsgesetzes, die die UREK aufgrund einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat, lag dem Nationalrat am Dienstag vor. Die Vorlage war unbestritten und wurde vom Nationalrat einstimmig gutgeheissen.

Alle Fraktionen sprachen sich dafür aus, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen und damit die Stromversorgung sicherzustellen. "Ohne die explizite Kostentragungspflicht könnte die Versorgungssicherheit und der sichere Netzbetrieb durchaus gefährdet sein", sagte Energieministerin Doris Leuthard.

SP-Sprecher Eric Nussbaumer (SP/BL) stellte fest, dass es offenbar kein Branchenverständnis gebe, sondern nur einzelne Akteure, die ihre Interessen verfolgten. Nach Ansicht von Christian Wasserfallen (FDP/BE) ist eine Lösung für das Problem umso dringender, als dass grosse Investitionen in das Stromnetz anstehen.

Offene Fragen zur Netzgesellschaft

Mit grosser Mehrheit nahm der Nationalrat auch einen Einzelantrag von Roger Nordmann (SP/VD) an. Dieser zielt darauf ab, dass sich der Bund und gewisse andere öffentlich-rechtliche Körperschaften an der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid beteiligen können. Hintergrund sind die Pläne einiger Stromkonzerne, ihre Swissgrid-Aktien abzustossen.

Inhaltlich war Nordmanns Antrag zwar umstritten. Mit seiner Zustimmung will der Nationalrat der kleinen Kammer aber die Möglichkeit geben, sich im Detail mit dem Vorschlag zu befassen. "Swissgrid war kein Wunschkind der Stromwirtschaft," sagte BKW-Präsident Urs Gasche (BDP/BE). Daher sei es sinnvoll, wenn die Frage der Bundesbeteiligung grundsätzlich geprüft werden könne.

Für Leuthard stimmte die Stossrichtung des Antrags ebenfalls. Sie warnte jedoch davor, eine so wichtige Frage übers Knie zu brechen. "Es ist eine zentrale Frage, wer das Eigentum an der nationalen Netzgesellschaft innehat", sagte sie. Diese müsse vertieft geprüft werden können.

Debatte im Ständerat, 25.11.2014

Stromunternehmen sollen Ausgleichsenergie bezahlen müssen

(sda) Stromunternehmen sollen die Kosten für die Ausgleichsenergie tragen müssen. Das hat der Ständerat am Dienstag beschlossen. Mit Ausgleichsenergie macht die Netzgesellschaft Swissgrid Abweichungen wett, wenn die Stromunternehmen mehr oder weniger Strom beziehen, als sie angemeldet haben.

Für den stabilen Betrieb des Stromnetzes muss immer gleich viel Strom ins Netz eingespeist werden, wie bezogen wird. Die Bilanzgruppen - ein rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt - erstellen deshalb Prognosen über ihre voraussichtlichen Strombezüge und -lieferungen.

Weichen sie von den Prognosen ab, stellt Swissgrid ihnen die Ausgleichsenergie mit einem Zuschlag in Rechnung. Dadurch besteht für die Bilanzgruppen ein Anreiz, ihre Prognosen möglichst einzuhalten.

Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch unklar, ob es überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Rechnungsstellung gibt. Die Bilanzgruppen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie die Kosten für Ausgleichsenergie nicht mehr tragen müssen.

Um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, arbeitete die Energiekommission des Nationalrats (UREK) eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes aus. Diese war im Nationalrat unbestritten. Auch der Ständerat hiess die Revision einstimmig gut. Die Vorlage geht dennoch zurück an den Nationalrat.

Dieser hatte die Revision um einen Einzelantrag von Roger Nordmann (SP/VD) ergänzt: Bund und gewisse andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sollen sich an der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid beteiligen können. Hintergrund sind die Pläne einiger Stromkonzerne, ihre Swissgrid-Aktien abzustossen.

Auf Antrag seiner eigenen UREK sprach sich der Ständerat jedoch dafür aus, diesen Antrag in eine neue Vorlage auszugliedern. Viele Fragen müssten genau geklärt werden, bevor über eine Öffnung des Aktionariats entschieden werden könne, sagte Energieministerin Doris Leuthard. Es handle sich beim Stromnetz um eine strategische Infrastruktur, die nicht in fremde Hände geraten dürfe.

Debatte im Nationalrat, 01.12.2014

(sda) Das Stromversorgungsgesetz regelt künftig explizit, dass Stromunternehmen die Kosten für Ausgleichsenergie tragen müssen. Diese fallen an, wenn Stromunternehmen mehr oder weniger Strom beziehen, als sie bei der Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet haben. Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts war jedoch unklar, ob es eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Rechnungsstellung gibt. Um die Rechtssicherheit wiederherzustellen, haben sich die Räte auf eine ausdrückliche Regelung im Gesetz geeinigt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat musste sich nur deshalb noch einmal mit der Vorlage befassen, weil der Ständerat die Bestimmungen, die die Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften an Swissgrid betreffen, in einen separaten Erlass ausgelagert hatte.

Entwurf 2

Medienmitteilung der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 10. Oktober 2014

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, den Entwurf zur parlamentarischen Initiative 13.467 zu teilen und die vom Nationalrat eingebrachte Änderung zu Art. 18 Abs. 3 in eine neue Vorlage auszugliedern. Damit hat sie die Möglichkeit geschaffen, die Bestimmung zu der Mehrheitsbeteiligung bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid in der nötigen Ausführlichkeit beraten zu können.