14.3243 · Motion · 2014-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, bei den Vorsorgeeinrichtungen für Transparenz bei den Entschädigungen des operativen Personals und insbesondere der Leitung zu sorgen und, falls erforderlich, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.
Begründung
Die Entschädigung für die operative Leitung einer Vorsorgeeinrichtung gab in jüngster Zeit vermehrt zu Diskussionen Anlass, so u. a. bei der Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK. Die Löhne des operativen Personals werden von den sozialpartnerschaftlich geführten obersten Organen bestimmt. Vergleichswerte über die Entschädigungen an die Leitung von Vorsorgeeinrichtungen gibt es nicht. Transparenz herrscht keine. Das steht im Gegensatz zu der obligatorischen Lohntransparenz bei Publikumsgesellschaften. Für Transparenz und die Corporate Governance sorgt u. a. das Gesetz (OR). Die Abzocker-Initiative hat hier zu weiteren Verbesserungen vorerst auf Verordnungsebene geführt.
Es gilt nun sicherzustellen, dass auch bei den Organisationen der beruflichen Vorsorge den Versicherten genauso wie den Aktionären die Transparenz über die Entschädigungen des operativen Personals gewährt wird. Gerade bei einer Zwangsversicherung ist dies dringend nötig.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.