Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Trennung von Grund- und Privatversicherung
15.306 · Standesinitiative · 2015-03-17
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorzusehen, dass die Sozialversicherer weder Zusatzversicherungen noch sonstige Formen der Privatversicherung (wie z. B. Lebens- oder Haftpflichtversicherungen) anbieten dürfen.
Begründung
Anlass für die Standesinitiative sind:
- das Volksnein vom 28. September 2014 zur Einheitskassen-Initiative;
- die laufende Finma-Untersuchung der Groupe Mutuel Assurances;
- die gleichzeitige Verwaltung der Bereiche Grund- und Privatversicherung durch die Krankenversicherungen;
- die offiziell zugelassenen Synergien zwischen den beiden Versicherungsarten.