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Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Trennung von Grund- und Privatversicherung

15.306 · Standesinitiative · 2015-03-17

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorzusehen, dass die Sozialversicherer weder Zusatzversicherungen noch sonstige Formen der Privatversicherung (wie z. B. Lebens- oder Haftpflichtversicherungen) anbieten dürfen.

Begründung

Anlass für die Standesinitiative sind:

  • das Volksnein vom 28. September 2014 zur Einheitskassen-Initiative;
  • die laufende Finma-Untersuchung der Groupe Mutuel Assurances;
  • die gleichzeitige Verwaltung der Bereiche Grund- und Privatversicherung durch die Krankenversicherungen;
  • die offiziell zugelassenen Synergien zwischen den beiden Versicherungsarten.