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15.5201 · Fragestunde. Frage · 2015-03-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf der Internetsite www.estv.admin.ch wird der Wechselkurs publiziert, der als Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer dient. Im Januar wurde der Wechselkurs zwischen Euro und Schweizerfranken auf 1,2146 festgelegt, im Februar auf 1,1596, dies trotz eines tatsächlichen Kurses von 1,07. Als Grundlage zur Berechnung der Mehrwertsteuer diente der Durchschnittswert zwischen dem Kurs von Ende 2014 und demjenigen von Anfang 2015.

- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es bis zu einer Anpassung übermässig lange dauert?

- Erachtet es der Bundesrat nicht als unangebracht, einen um 10 Prozent höheren Kurs anzuwenden?

- Wäre es nicht angezeigt, solche Kurse rascher anzupassen?

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