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16.442 · Parlamentarische Initiative · 2016-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Kommission des Nationalrats

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG), insbesondere Artikel 46, sind dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende bei Start-ups (Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren), welche im Besitze von "employee stock option plans" (Esop) sind (Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktienpläne, Optionspläne, Schattenaktien oder Schattenoptionen), die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG), insbesondere Artikel 46, sind dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende bei Start-ups (Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren), welche im Besitze von "employee stock option plans" (Esop) sind (Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktienpläne, Optionspläne, Schattenaktien oder Schattenoptionen), die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen.

Begründung

Die parlamentarische Initiative Keller-Sutter 16.423 fordert die Befreiung von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten. Es gilt darüber hinaus auch die Anliegen von wertvollen Arbeitnehmern mit Firmenbeteiligungsprogrammen zu berücksichtigen.

"Employee stock option plans" (Esop) bieten Firmen die Möglichkeit, wichtige Arbeitnehmende an der Firma zu beteiligen. Dies fördert die Verantwortung gegenüber der Firma, fördert das unternehmerische Denken und macht die beteiligte Person zum Mitunternehmer. Die Arbeitnehmenden fühlen sich nicht nur als Teil der Firma, sondern profitieren direkt vom Geschäftsgang oder von einem Verkauf der Unternehmung. In der Wegleitung zur Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes vom Seco wird zu Artikel 9 Folgendes festgehalten: "Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Status dieser Arbeitnehmerkategorie jenem selbständiger Unternehmer oder Unternehmerinnen gleichkommt und sich ein Schutz durch das öffentliche Recht deshalb erübrigt." Daher sollen Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Esop), welche bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können, keine Arbeitszeit erfassen müssen.

Im Bereich der Start-ups hat diese Anpassung eine besondere Bedeutung: Etwa neun von zehn Firmen in der Schweiz haben weniger als zehn Mitarbeiter und bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Bei etwa zehntausend Firmengründungen pro Jahr handelt es sich um Start-ups. Diese Firmen schaffen Arbeitsplätze und leisten mit neuen Ideen und Innovation einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung in der Schweiz. Bei diesen Firmen ist es verbreitet, wertvolle Mitarbeiter an der Firma besonders in der Anfangsphase zu beteiligen. Die Lohnbestandteile sind einerseits Basissaläre und andererseits die Wertzunahme der Firmenbeteiligungen. Da die Finanzierung bei Start-ups eine grosse Herausforderung ist, hilft diese Beteiligungsform, die Lohnkosten mit den Basissalären zu fixieren, und die Laufzeit des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt, an dem alle Barreserven aufgebraucht sind ("runtime"), kann damit verlängert werden. Investoren steuern die Beteiligungsunternehmen nie selbst. Also brauchen sie fähige Arbeitnehmende, welche sie - je nach Entwicklungsphase - mit Beteiligungsprogrammen an der Firmenentwicklung teilhaben lassen. Auch können die Esop ein Finanzierungsinstrument bei Unternehmensübernahmen oder Nachfolgeplanungen sein.

Den Gesetzmässigkeiten von Start-ups, unter anderem den Finanzierungsinstrumenten, soll in der Praxis Rechnung getragen werden. Die Schaffung von Innovation und die Aufbauarbeit von Firmen müssen im Arbeitsgesetz berücksichtigt werden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 07.05.2019

Nationalrat will Start-ups von Arbeitszeiterfassung befreien

Mitarbeitende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Das will der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Marcel Dobler (FDP/SG) angenommen.

Von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit werden sollen Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren, die Mitarbeiterbeteiligen wie Aktien und Optionspläne haben. Der Rat hiess die Initiative mit 130 zu 52 Stimmen gut. Folgt ihm der Ständerat, können die Gesetzesarbeiten beginnen.

Es brauche gute Rahmenbedingungen für Innovation, argumentierte Dobler. Das Arbeitsgesetz nehme heute keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Start-ups. Mit einem "9-to-5-job" baue man keine Firma auf, das wisse er aus Erfahrung. Deshalb brauche es eine Ausnahmeregelung.

Dagegen argumentierte Corrado Pardini (SP/BE). Im Arbeitsgesetz gehe es um die Gesundheit der Arbeitnehmenden, stellte er fest. Die Trennung zwischen Arbeits- und Ruhezeit sowie eine maximale Arbeitszeit seien aus arbeitsmedizinischer Sicht wichtig. Weiter warnte Pardini davor, das Fuder zu überladen.

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 30.08.2023

Nachdem ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) in der Vernehmlassung ziemlich umstritten war, hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung von der Verwaltung Präzisierungsvorschläge verlangt (vgl. Medienmitteilung vom 27. Juni 2023). Nach eingehender Diskussion hat sie jetzt aber entschieden, an der Fassung gemäss Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und weder Elemente zur besseren Definition von Start-ups aufzunehmen noch zu präzisieren, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung Bedingung für die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz wäre. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen angenommen. Es liegen Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Aufnahme einschränkender Kriterien vor. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat; sie kommt frühestens in der Wintersession in den Nationalrat.

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.11.2023

Die Kommission hat von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 Kenntnis genommen. Sie hat einstimmig beschlossen, die Beratung zu sistieren und die Vorlage nicht wie geplant in die Wintersession zu bringen. Stattdessen bittet sie den Bundesrat mit einem Schreiben, unter Einbezug der Sozialpartner zu prüfen, ob für Mitarbeitende von Start-ups, die über eine Firmenbeteiligung verfügen, bezüglich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften eine Ausnahmeregelung auf Verordnungsstufe denkbar wäre.

Auskünfte

Katrin Marti, Kommissionssekretärin,

058 322 94 72,

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)