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16.470 · Parlamentarische Initiative · 2016-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 28.04.2023

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur parlamentarischen Initiative Regazzi 16.470 ("Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen"). Sie ist weiterhin davon überzeugt, dass die aktuelle Situation mit Verzugszinssätzen, die weit über dem variablen Marktzins liegen, eine Ungleichbehandlung zulasten der Schuldner und zugunsten der Gläubiger darstellt. Nach der Beratung und angesichts der von den verschiedenen konsultierten Akteuren geäusserten Präferenzen hat sich die Kommission mit 17 zu 5 Stimmen für die Variante ausgesprochen, den Verzugszinssatz (aktuell 5 %) an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze zu koppeln. Sie verzichtet damit auf die Idee, einen festen Zinssatz beizubehalten. Die Vorlage und der erläuternde Bericht werden dem Nationalrat unterbreitet und gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession 2023 darüber beraten.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.08.2023

Bundesrat will fixen Verzugszins von 5 Prozent behalten
Wer seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt, muss gemäss Obligationenrecht darauf einen fixen Verzugszins von 5 Prozent bezahlen. Der Bundesrat lehnt eine Reform hin zu einem variablen, an die Marktzinsen angepassten Zinssatz ab. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) fest.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) will den geltenden fixen Verzugszins durch einen variablen Zinssatz ersetzen. Wer also künftig seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt, soll nicht mehr den im Obligationenrecht (OR) festgelegte Verzugszins von 5 Prozent bezahlen müssen, sondern einen an die Marktzinsen angepassten variablen Zinssatz. Der variable Zins würde auf dem Schweizer Referenzzins SARON (Swiss average rate overnight) basieren und jährlich durch den Bundesrat festgelegt werden. Der Mindestzins müsste jedoch 2 Prozent betragen.

Die Zahlungsmoral darf nicht geschwächt werden
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine entsprechende Änderung des OR, wie er in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 zum Vorschlag der RK-N festhält. Der geltende fixe Verzugszins ist in der schweizerischen Rechtstradition fest verankert und hat sich seit vielen Jahren bewährt. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus fällt nach Ansicht des Bundesrats auch die ursprüngliche Begründung der Revision weg, wonach in einem Tiefzinsumfeld ein Verzugszins von 5 Prozent für viele Unternehmen eine grosse finanzielle Zusatzbelastung darstelle.

Für den Bundesrat hat der Verzugszins nicht nur das Ziel, einen Gläubiger oder eine Gläubigerin für verspätete Zahlung zu entschädigen. Ein Verzugszins soll auch säumige Schuldnerinnen und Schuldner dazu bewegen, offene Verpflichtungen möglichst schnell zu begleichen. Der Bundesrat will verhindern, dass mit einer Senkung des Verzugszinses gleichzeitig die Zahlungsmoral geschwächt wird. Die gesetzliche Regelung stellt zudem dispositives Recht dar. Den Parteien steht es frei, einen anderen Verzugszinssatz zu vereinbaren oder ihn ganz auszuschliessen. In der Vernehmlassung hatte sich die grosse Mehrheit der Teilnehmenden gegen die von der RK-N vorgeschlagene Gesetzesänderung und für den Status quo ausgesprochen.

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 01.09.2023

Die Kommission hat sich erneut mit ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi befasst (16.470 « Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen»). Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 dagegen ausgesprochen, dass der Verzugszins im Obligationenrecht in Zukunft nicht mehr wie heute 5% betragen soll, sondern variabel nach den aktuellen Marktzinsen zu berechnen ist (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. August 2023). Die Kommission hat mit 14 zu 7 Stimmen beschlossen, am Systemwechsel festzuhalten. Sie ist jedoch bereit, die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuformulierung der entsprechenden Bestimmung von Artikel 104 Absatz 2 Obligationenrecht im Grundsatz zu übernehmen. Sie hält allerdings daran fest, dass der maximale Zuschlag zum Marktzins 2% und nicht wie vom Bundesrat beantragt, 3% betragen soll.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Artikel 104 des Obligationenrechts (OR) wird dahingehend angepasst, dass der aktuell geltende Verzugszinssatz (5 Prozent) durch eine Regelung ersetzt wird, die den Verzugszinssatz an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anbindet. Ebenfalls anzupassen sind die Verordnung über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern, die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und sämtliche anderen Gesetze, Verordnungen, Kreisschreiben und weiteren Bundestexte, die Verzugszinsen regeln.

Begründung

Sowohl in der Schweiz als auch in Europa schwächelt die Konjunktur, der Schweizerfranken ist unverändert stark, und gewisse Bankeinlagen werden mit Negativzinsen belastet. Das hat zur Folge, dass die Schweizer Wirtschaft und speziell die kleinen und mittleren Unternehmen schwierige Zeiten durchlaufen. In diesem wirtschaftlichen Umfeld stellt ein Verzugszinssatz von 5 Prozent, der weit über den Marktzinsen liegt, für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar. Betroffen sind insbesondere Betriebe, die bereits in finanziellen Schwierigkeiten sind. Ausserdem kann man davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Kosten letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden.

Gegenwärtig sieht die Nationalbank für den Dreimonats-Libor ein Zielband von -1,25 bis -0,25 Prozent vor. Andere Referenzzinssätze sind ebenfalls extrem tief oder gar negativ, liegen also weit unter den 5 Prozent, die der geltende Artikel 104 OR vorgibt. Unter diesen Umständen scheint es sinnvoll, alle vom Bund erhobenen Verzugszinsen dem Marktniveau anzupassen.

Es darf im Übrigen bezweifelt werden, dass ein Beibehalten des Verzugszinssatzes auf einem so hohen Niveau die Zahlungsmoral tatsächlich verbessert. Wendet die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Verzugszinssatz an, der im Vergleich zu den marktüblichen Zinssätzen übertrieben hoch ist, so kann dies letztlich als Ungleichbehandlung aufgefasst werden, vor allem wenn man den Zinssatz mit den von den Kantonsregierungen beschlossenen Zinssätzen vergleicht.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 27.09.2023

Verzugszins soll an die Marktzinssätze angepasst werden
Der Nationalrat will den Verzugszinssatz von heute fünf Prozent an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anbinden und damit variabel ausgestalten. Der Nationalrat gab am Mittwoch einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (Mitte/TI) Folge.

Der fixe Verzugszinssatz von 5 Prozent, der weit über den Marktzinsen liege, stelle für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar, begründete Regazzi im Jahr 2016 seine Motion, als er sie eingereicht hatte. Betroffen seien insbesondere Betriebe, die sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten befänden.

Dieser Vorstoss sei interessant, weil er in einer Tiefpreiszinszeit eingereicht worden sei, als er zu 100 Prozent Gültigkeit gehabt habe, und auch heute in einem Hochzinsumfeld noch seine Berechtigung habe, sagte Kommissionssprecher Mathias Bregy (Mitte/VS). Der neue Zinssatz soll sich aus dem über drei Monate aufgezinsten Saron (dem durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken über Nacht gegenseitig Geld ausleihen) und einem Zuschlag von 2 Prozentpunkten zusammensetzen.

Minderheit befand: "Zu kompliziert"

Eine Minderheit um Beat Flach (GLP/AG) fand die neue Regelung zu kompliziert. Das sei für die KMU schlicht und einfach nicht anwendbar. Ausserdem sei sie nicht nötig. Als die Vorlage eingereicht worden sei, sei die Zinssituation "verrückt" gewesen. Mittlerweile habe sie sich "komplett normalisiert". Auch die SVP sprach sich gegen die Vorlage aus.

Anders die SP, die Grünen, die Mitte und die FDP. Natürlich sei ein fixer Verzugszins einfacher, sagte Christian Lüscher (FDP/GE) im Namen etwa der FDP. Aber in anderen Fällen gebe es ja auch Anpassungen, die Unternehmen kämen damit gut zurecht. Ausserdem würden die Interessen von Gläubigern und Schuldnern mit der neuen Regelung ausgewogen behandelt.

Der Bundesrat wollte derweil beim bestehenden Zins bleiben. Dieser solle einen gewissen Druck ausüben, damit die Schulden rasch zurückbezahlt würden, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die Senkung des Satzes sende ein falsches Signal an die Schuldnerinnen und Schuldner.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 12.12.2023

Ständerat will Verzugszins bei fünf Prozent belassen
Der Ständerat will den Verzugszins des Bundes bei fünf Prozent belassen. Auf eine Vorlage aus dem Nationalrat, die den Zinssatz an die Marktzinssätze anpassen wollte, trat er nicht ein.

Die kleine Kammer entschied dies am Dienstag mit 20 zu 17 Stimmen und mit sechs Enthaltungen. Der Nationalrat dagegen hatte im September beschlossen, den Verzugszinssatz von heute fünf Prozent an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anzubinden. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.

Der variable Zinssatz soll sich gemäss der Vorlage aus dem über drei Monate aufgezinsten Saron - dem durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken über Nacht gegenseitig Geld ausleihen - und einem Zuschlag von 2 Prozentpunkten zusammensetzen. Und er soll mindestens zwei und höchstens 15 Prozent betragen.

Heute sieht das Obligationenrecht einen Verzugszinssatz von fünf Prozent vor. Der Ständerat folgte beim Entscheid seiner Rechtskommission. Diese fand, dass sich der fixe Verzugszins bewährt habe und im Geschäftsverkehr viel einfacher und klarer zu handhaben sei. Auch der Bundesrat will bei den fünf Prozent bleiben.

Die befürwortende Minderheit wollte den Verzugszins weniger als Strafe denn als Schadenausgleich verstanden wissen. Der Bund müsse Vorkehrungen gegen die Verschuldung treffen, sagte Céline Vara (Grüne/NE), und die Schäden für Unternehmen durch offene Rechnungen seien beträchtlich.

Wer seine Schuld begleichen könne, tue dies so rasch wie möglich. Für alle anderen Schuldner und Schuldnerinnen mache ein Verzugszins von fünf Prozent die Situation nur schlimmer, sagte Vara.

Ein fixer Zinssatz schaffe eine ungerechte Situation und könnte seitens des Gläubigers zu Spekulationen führen, doppelte Fabio Regazzi (Mitte/TI) nach. Er hatte die Vorlage im Nationalrat angestossen. Auch in EU-Ländern werde ein variabler Zinssatz angewendet, und dieser habe sich bewährt.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 28.02.2024

Nationalrat macht Kehrtwende und ändert nichts am Verzugszins
Der Verzugszins des Bundes bleibt bei fünf Prozent und wird nicht mit einem neuen System berechnet. Das hat der Nationalrat entschieden und damit einen Entscheid vom vergangenen Jahr gekippt.

Noch in der Herbstsession 2023 sprach sich die grosse Kammer zugunsten einer parlamentarischen Initiative des Mitte-Ständerats Fabio Regazzi aus. Der frühere Nationalrat aus dem Tessin wollte gemäss seinem schon 2016 eingereichten Vorstoss den Verzugszinssatz an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze binden.

In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stelle ein Verzugszinssatz, der weit über den Marktzinsen liege, für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar.

Der Ständerat trat aber im Dezember des vergangenen Jahres nicht auf die Vorlage ein. Im Januar sprach sich die vorberatende Kommission des Nationalrats ebenfalls gegen einen Systemwechsel aus. Das geltende System des fixen Zinssatzes habe sich alles in allem bewährt. Im Geschäftsverkehr habe dieses System gerade aufgrund seiner Klarheit und Einfachheit Vorteile.

Dieser Meinung schloss sich am Mittwoch mit 126 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung der Nationalrat an und beschloss Nicht-Eintreten. Die Initiative ist damit erledigt.

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