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16.5368 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In Wil/SG begaben sich kürzlich zwei Angestellte der Alkoholverwaltung, begleitet von einer Polizistin, in ein Tabakfachgeschäft. Sie beschlagnahmten dort einige "Zippo"-Feuerzeuge sowie ein T-Shirt, weil diese die Inschrift einer Whisky-Marke trugen. Dies stuften die Beamten als unerlaubte Alkoholwerbung ein.

- Gehören solche Inspektionen zu den Kernaufgaben der Alkoholverwaltung?

- Teilt der Bundesrat tatsächlich die Einschätzung, dass es sich hier um unerlaubte Alkoholwerbung handelt?