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17.3204 · Motion · 2017-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund des Eigentums an den Schweizerischen Bundesbahnen und als Regulator wird der Bundesrat beauftragt, eine effiziente Nutzung des Netzes zu garantieren und den Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern im Personen- und Güterverkehr zu ermöglichen.

Dazu muss die Strategie des Bundes als Eigentümer der SBB darauf abzielen, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht diskriminiert werden, insbesondere in Bezug auf die operationelle Prüfung des Transportangebots. Die Strategie soll ausserdem Bestimmungen enthalten zur Transparenz der Daten, die für die Erarbeitung von Angebots- und Nutzungskonzepten sowie für die Berechnung der Rentabilität notwendig sind.

Ob diese Bestimmungen eingehalten werden, muss durch den Bundesrat im Rahmen einer regelmässigen Berichterstattung geprüft werden.

Begründung

Das Bundesamt für Verkehr ist kurz davor, die Fernverkehrskonzessionen neu zu vergeben, die nunmehr in ein "Premium-" und ein Basisnetz aufgeteilt werden. Mehrere Gesellschaften haben ihr Interesse an der Übernahme gewisser Konzessionen bekundet.

Wenn die Konzessionen auf mehrere Gesellschaften aufgeteilt werden, ermöglicht dies einen begrenzten Wettbewerb, entweder auf einer gemeinsamen Strecke oder für bestimmte Netze. Dies hätte ein grösseres Angebot und einen stärkeren Wettbewerb in der Preisgestaltung zur Folge.

Damit dies erreicht wird, muss der Bundesrat gewährleistet, dass die Konzessionsvergabe transparent und nicht diskriminierend abläuft.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs, dass die Nichtdiskriminierung beim Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gewährleistet sein muss, damit das Bahnnetz effizient genutzt werden kann.

Das Bundesamt für Verkehr ist zuständig, die Personenbeförderungskonzession in einem diskriminierungsfreien Verfahren zu erteilen. Es hat im Rahmen des Gesetzes zu gewährleisten, dass im Verfahren zur Erneuerung der Fernverkehrskonzessionen die interessierten Eisenbahnunternehmen die erforderlichen Informationen erhalten, um ihre Konzepte erarbeiten und offerieren zu können.

Der diskriminierungsfreie Zugang zum Eisenbahnnetz wird durch die Schiedskommission sichergestellt. Mit der Trassenvergabestelle Trasse Schweiz AG entscheidet eine unabhängige Stelle, welche Trassen den SBB oder Drittunternehmen zugeteilt werden. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für den diskriminierungsfreien Netzzugang erfüllt. Bezüglich der übrigen wesentlichen Funktionen darf SBB Infrastruktur weder vom SBB-Konzern noch von den Verkehrssparten der SBB beeinflusst werden, Angebote von Drittunternehmen gegenüber SBB-Angeboten zu benachteiligen. Zusätzliche Instrumente wurden dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur unterbreitet. Weitere Anpassungen zur Erreichung der vom Motionär geforderten Ziele sind nicht nötig.

Der Bundesrat verlangt als Eigner von den SBB ein diskriminierungsfreies Trassenmanagement (Strategische Ziele des Bundesrates für die SBB 2015-2018, Ziel 1.10). Eine Anpassung der Eignerstrategie für die SBB mit zusätzlichen Vorgaben zur Nichtdiskriminierung erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.