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17.3211 · Interpellation · 2017-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Kann der Bundesrat erklären, warum entschieden wurde, auf die gemeinsame, von der Schweiz koordinierte Erklärung im Menschenrechtsrat zu verzichten, obwohl es offensichtlich scheint, dass sich die Lage in Bahrain verschlechtert?

2. Wurde diese Entscheidung in Absprache mit den Partnern der Schweiz im Menschenrechtsrat getroffen, insbesondere in Absprache mit der EU?

3. Ist diese Entscheidung mit den Verpflichtungen vereinbar, die die Schweiz mit ihrer Kandidatur für den Menschenrechtsrat eingegangen ist?

4. Plant die Schweiz, während der nächsten Session des Menschenrechtsrates die Wortführerschaft bei einer neuen koordinierten Erklärung zu übernehmen?

5. Ist der Bundesrat auf dem Laufenden bezüglich der Situation von Sayed Alwadaei und Ebtesam Al-Saegh? Wenn ja, welche Massnahmen hat er diesbezüglich ergriffen?

6. Wird das Programm für technische Zusammenarbeit mit Bahrain evaluiert? Hat es konkrete Verbesserungen in den betreffenden Bereichen bewirkt?

7. Warum hat der Bundesrat im April 2016 den Verkauf schweizerischer Waffen an Länder genehmigt, in denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen geschehen, unter anderen auch an Bahrain?

8. Hat der Bundesrat Bahrain gegenüber die Hinrichtungen von Sami Mushaima, Ali al-Singace und Abbas al-Samea im Januar sowie die bevorstehenden Hinrichtungen von Mohamed Ramadhan und Husain Moosa verurteilt?

Begründung

Während der 34. Session des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, die zurzeit in Genf stattfindet, hat die Schweiz ihre Erklärung über die Menschenrechtslage in Bahrain zurückgezogen. Diese Entscheidung fällt in eine Zeit zunehmender Menschenrechtsverletzungen in Bahrain. Seit Jahresbeginn hat Bahrain insbesondere beschlossen, die Todesstrafe wieder anzuwenden, und die darauffolgenden Proteste gewaltsam niedergeschlagen. Erst diese Woche haben die Behörden beschlossen, die einzige säkulare und linke Partei des Landes (die Waad-Partei) aufzulösen, und einen Verfassungszusatz angenommen, der es ihnen ermöglicht, Zivilpersonen vor Militärgerichten zu belangen. In diese Session des Menschenrechtsrates fällt auch die Schikanierung der Familien von Aktivisten und Aktivistinnen. Zum Beispiel wurden die Familien von Sayed Alwadaei und Ebtesam Al-Saegh zur Vergeltung für deren Zusammenarbeit mit dem Rat und insbesondere mit den Schweizer Behörden mehrmals in Bahrain verhört.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz hat seit 2012 fünf gemeinsame Erklärungen im Uno-Menschenrechtsrat zur Menschenrechtslage in Bahrain koordiniert. Die Rückmeldungen auf die von der Schweiz eingeleiteten Vorkonsultationen bezüglich einer weiteren gemeinsamen Erklärung im Hinblick auf die 34. Session des Menschenrechtsrates im März 2017 waren verhalten. Es hat sich abgezeichnet, dass die Unterstützung im Vergleich zu früheren Erklärungen rückläufig gewesen wäre. Damit hätte der nötige internationale Druck nicht erzeugt werden können, um Bahrain zu grösserer Kooperationsbereitschaft zu bewegen. Die gemeinsame Erklärung hätte die erhoffte Wirkung nicht erzielt oder wäre im schlechteren Fall sogar kontraproduktiv gewesen. Vor diesem Hintergrund entschied das EDA, keine Neuauflage der gemeinsamen Erklärung zu lancieren.

Die Schweiz hat sich stattdessen in ihrer nationalen Erklärung zur Menschenrechtslage in Bahrain geäussert. Sie verurteilte darin den Druck auf die Zivilgesellschaft und die Menschenrechtsverteidiger sowie die Verletzungen der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Sie zeigte sich besorgt über die Berichte über Folter und Misshandlungen und rief Bahrain auf, mit den Uno-Sondergesandten zusammenzuarbeiten.

Neben ihrem multilateralen Engagement nutzt die Schweiz zudem, auch auf höchster Ebene, regelmässig bilaterale Gefässe - wie die politischen Konsultationen am 9. Februar 2017 in Manama und das kürzlich erfolgte Treffen zwischen Staatssekretärin Baeriswyl und dem bahrainischen Vize-Aussenminister Al Doseri - zur Förderung der Menschenrechte.

Das Parlament Bahrains hat am 15. März 2017 - möglicherweise in Reaktion auf die Kritik der internationalen Gemeinschaft - den Uno-Hochkommissar für Menschenrechte zu einem Besuch "mit uneingeschränktem Zugang zu Gefängnissen und schiitischen Dörfern" eingeladen. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat diese Information bestätigt und mitgeteilt, mit dem bahrainischen Aussenministerium zwecks Aushandlung der Rahmenbedingungen und des Programms in Kontakt zu sein.

2. An der unter Ziffer 1 genannten Vorkonsultation waren u. a. mehrere EU-Staaten beteiligt, welche die bisherigen gemeinsamen Erklärungen mitgetragen hatten. Auch wurden im Vorfeld im Rahmen des üblichen Austausches mit der EU menschenrechtspolitische Fragen, darunter die gemeinsame Erklärung zur Menschenrechtslage in Bahrain, angesprochen. Die Schweiz hat im Rahmen der Gespräche stets unterstrichen, dass sie ihren Entscheid hinsichtlich einer Neuauflage der gemeinsamen Erklärung von der Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft abhängig machen werde.

3. Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Kandidatur für den Menschenrechtsrat u. a. angekündigt, sich für die Stärkung dieses Organs einzusetzen. Sie beteiligt sich daher aktiv an den Verhandlungen und Debatten und ist insbesondere darum bemüht, dass auch Ländersituationen in diesem Rahmen angemessen behandelt werden können. Entsprechend unterstützt die Schweiz zahlreiche länderspezifische Resolutionen und gemeinsame Erklärungen, die mit ihrer Menschenrechtspolitik im Einklang stehen, und formuliert zuhanden eines Grossteils der Staaten im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review) Empfehlungen. Ein Entscheid bezüglich Koordination und Verlesung einer gemeinsamen Erklärung stellt das Engagement der Schweiz nicht infrage.

4. Die Schweiz wird die Menschenrechtslage in Bahrain weiterhin genau beobachten und bei Bedarf mittels der ihr auf bilateraler und multilateraler Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente, welche die Schweiz als komplementär und sich gegenseitig verstärkend erachtet, in angemessener Weise reagieren.

5. Der Bundesrat ist über die Situation der beiden genannten Personen informiert und verfolgt diese Fälle aufmerksam. Im Einklang mit der EDA-Menschenrechtsstrategie 2016-2019 und den Schweizer Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern setzt sich die Schweiz für den Schutz derselben ein, indem sie dieses Thema in den bilateralen Konsultationen aufnimmt und die relevanten Resolutionen sowie das Mandat des Uno-Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger mitträgt.

6. Die technische Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich begann 2016 und umfasst die Themen Gefangenenrechte und Folterprävention sowie Gleichstellung der Geschlechter und Ermächtigung der Frau. Für eine Evaluation ist die Zusammenarbeit noch nicht hinreichend fortgeschritten.

7. Die Schweiz hat Kriegsmaterialausfuhren nach Bahrain und weiteren Staaten des Mittleren Ostens in der Vergangenheit zurückhaltend bewilligt. Die auferlegte Zurückhaltung erfolgte dabei im Rahmen einer gesamtheitlichen Beurteilung anhand der gesetzlichen Bewilligungskriterien, bei der auch die Art der betroffenen Waffen Berücksichtigung fand. Der Entscheid des Bundesrates vom 20. April 2016 betrifft zum überwiegenden Teil Ersatzteile und Munition zu Fliegerabwehrsystemen, die zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen wenig geeignet sind. Gesuche, bei denen ein hohes Risiko bestand, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird, hat der Bundesrat dagegen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt hat er Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial, bei dem ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt bestand.

8. Die Schweiz hat gegenüber Bahrain im Rahmen einer bilateralen Demarche und anlässlich der politischen Konsultationen mit Bahrain am 9. Februar 2017 in Manama die Hinrichtungen verurteilt und die Fälle von Mohamed Ramadhan und Hussain Moosa angesprochen. Zudem hat die Schweiz im Menschenrechtsrat im März 2017 die Wiederaufnahme der Hinrichtungen öffentlich bedauert und Bahrain aufgefordert, ein Moratorium zur Todesstrafe einzuführen.

Antwort des Bundesrates.