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Welche langfristige Steuerpolitik trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen in schweizerischen KMU bei?

17.3223 · Interpellation · 2017-03-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die KMU in der Schweiz leiden unter dem starken Franken, der internationalen Konkurrenz, dem in Europa, den USA und Asien herrschenden Protektionismus sowie unter dem - verbunden mit der digitalen Revolution - instabilen Wirtschaftsklima. Es droht eine Deindustrialisierung, und unsere Unternehmen benötigen mehr denn je Freiräume und Investitionsmittel, um sich neu zu erfinden, sei es als KMU oder als Start-up. In diesem Zusammenhang veröffentlicht der Bundesrat dieses Jahr einen Bericht in Erfüllung des Postulates Derder 13.4237, "Für eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen". Darin beleuchtet er die Lage junger, rasch wachsender Unternehmen, insbesondere die Möglichkeit, namentlich mit einem attraktiven steuerlichen Umfeld zu Investitionen und zum Einsatz von Risikokapital zu ermutigen. Parallel dazu hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit den Kantonen Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um den Wirtschaftsstandort Schweiz für Start-ups attraktiver zu machen, dies insbesondere mit Blick auf die Rolle der Vermögenssteuer (vgl. Stellungnahme zur Motion Derder 16.3293).

Am Rande der wiederkehrenden Debatten über die Unternehmensbesteuerung stellen sich in diesem Zusammenhang einige Fragen auf lange Sicht:

1. Hat der Bundesrat eine dauerhafte steuerpolitische Strategie, um Investitionen in KMU zu fördern? Wenn ja, welche?

2. Welche Instrumente zieht er in Betracht, um Investitionen in KMU nachhaltig anzuregen?

3. Welche Massnahmen fasst er ins Auge, um zum Einsatz von Sparkapitalien für Investitionen zu ermutigen?

4. Hält er es angesichts der harten internationalen Konkurrenz für ratsam, die Vermögenssteuer und insbesondere die Besteuerung von Arbeitsmitteln beizubehalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat differenziert seine Steuerpolitik nicht nach der Grösse der Unternehmen. Es existiert somit keine gesonderte Steuerpolitik für KMU. Dies schliesst nicht aus, dass bestimmte steuerliche Regelungen für KMU (z. B. Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne) und andere für Grossunternehmen (z. B. Steuerstatus nach Art. 28 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG, SR 642.14, und Kapitaleinlageprinzip) wichtiger sind. Für die Besonderheiten bei Start-up-Unternehmen sei auf den Bericht des Bundesrates "Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Derder 13.4237 verwiesen.

Für die Investitionstätigkeit in der Schweiz ist bei institutionellen und ausländischen Investoren nur die Steuerbelastung auf Unternehmensebene (Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Emissionsabgabe und verbleibende Quellensteuern) von Belang. Bei im Inland steuerpflichtigen natürlichen Personen ist zusätzlich auch die Belastung auf Haushaltebene (Einkommenssteuer, Vermögenssteuer) zu berücksichtigen. Um die inländischen Investitionen zu stimulieren und ein bestimmtes Steueraufkommen aufzubringen, ist es grundsätzlich besser, bei den Steuern auf Unternehmensebene eine niedrige Steuerbelastung und bei den Steuern auf Haushaltebene eine höhere Steuerbelastung anzustreben. Das schweizerische Steuersystem folgt denn auch diesem Grundsatz und belastet die inländischen Investitionen weniger als die Ersparnisse der Inländer.

3. Die Sparquote ist in der Schweiz traditionell hoch und übersteigt die Investitionsquote deutlich. Dies ist für ein reiches Land nicht ungewöhnlich. Die hohe Sparquote mag zum Teil auch eine Folge sein der ausgebauten, steuerlich begünstigten und zum Teil obligatorischen Vorsorgesysteme im Kapitaldeckungsverfahren (zweite Säule und Säule 3a), der tiefen Steuerbelastung auf thesaurierten, also nichtausgeschütteten Unternehmensgewinnen und der soliden Finanzhaushaltpolitik, die durch die Schuldenbremse des Bundes und ähnliche Regelungen auf kantonaler Ebene zusätzlich diszipliniert wird.

Somit besteht die wirtschaftspolitische Aufgabe nicht so sehr darin, zusätzliche Ersparnisse zu generieren, sondern die vorhandenen Ersparnisse in besonders wachstumsträchtige Investitionsprojekte zu lenken. Die Unternehmenssteuerreform II beinhaltete einen Schritt in diese Richtung. Mit der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne qualifizierender Investoren und der Einführung des Kapitaleinlageprinzips wurden die Kosten der Gewinnausschüttung gesenkt. Dadurch erhielten reife Gesellschaften, deren Cashflow die volkswirtschaftlich sinnvollen unternehmensinternen Investitionsmöglichkeiten übersteigt, einen Anreiz, vermehrt Gewinne auszuschütten. Diese Mittel können dann via Kapitalmarkt in jüngere, wachstumsträchtige Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf gelenkt werden.

4. Der Bund erhebt seit 1959 keine Vermögenssteuer mehr und hat die Kapitalsteuer mit dem Wechsel vom ertragsintensitätsabhängigen zum proportionalen Gewinnsteuertarif per 1998 aufgehoben. Er schreibt aber den Kantonen im StHG weiterhin vor, eine Vermögens- und eine Kapitalsteuer zu erheben.

Eine Besteuerung des tatsächlich erzielten Einkommens (Gewinnsteuer, Kapitalerträge und Kapitalgewinne im Rahmen der Einkommenssteuer) schneidet im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und in Bezug auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen grundsätzlich besser ab als eine Besteuerung des Soll-Ertrages oder gar der wirtschaftlichen Substanz durch die Kapital- bzw. die Vermögenssteuer. Der Bundesrat hat sich im obenzitierten Bericht zum Postulat 13.4237 denn auch bereiterklärt, bei gegebenem parlamentarischem Auftrag die ökonomischen und finanziellen Auswirkungen einer Verlagerung von der substanzzehrenden Besteuerung hin zu einer verstärkten Ertragsbesteuerung zu prüfen.

Antwort des Bundesrates.

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