17.3371 · Motion · 2017-05-31
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und das Verrechnungssteuergesetz (VStG) so zu ändern, dass die Steuererklärungen bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen.
Begründung
Im geltenden Recht wird die Unterzeichnung der Steuererklärung ausdrücklich (Art. 124 Abs. 2 DBG und Art. 40 Abs. 2 StHG) bzw. sinngemäss (Art. 29 Abs. 1 VStG) angeordnet. In vielen Kantonen können die Steuererklärungen heute direkt online erstellt oder elektronisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt werden. Zunehmend können dabei auch die Beilagen elektronisch beigelegt werden.
Dieser einfache und effiziente Prozess wird durch die Verpflichtung zu einer Unterzeichnung der Steuererklärung bzw. des Rückerstattungsantrages gestört. Die Steuerpflichtigen müssen trotz elektronischer Übermittlung der Steuererklärung noch ein Formular mit den Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen sowie der beantragten Rückerstattung der Verrechnungssteuer unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift konnte sich bis heute in der Praxis nicht durchsetzen und stellt keine Alternative für die handschriftliche Unterzeichnung dar.
Einzelne Kantone sind bereits dazu übergegangen, auf eine Unterschrift zu verzichten. Soweit ersichtlich hat die fehlende Unterschrift bis heute nicht zu Problemen geführt. Zahlreiche Kantone prüfen ähnliche Schritte. Um die gewünschte Vereinfachung der Einreichung der Steuererklärung zu legalisieren, sind die gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Allfällige Risiken können dabei im Gesetzgebungsprozess geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.