Einführung des Jugendkulturgutscheins. Demokratische Bildung und Kultur stärken
17.3382 · Postulat · 2017-06-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins zu prüfen. Der Kulturgutschein wird jeder Einwohnerin und jedem Einwohner dieses Landes zum 16. Geburtstag geschenkt. Er berechtigt zum Bezug von kulturellen Leistungen im Gegenwert eines bestimmten Betrags.
Begründung
In Zeiten antidemokratischer Stimmungsmache kommt der informellen politisch-kulturellen Bildung eine immer wichtigere Funktion für das Funktionieren unserer Demokratie zu. Kultureller Austausch kann den sozialen Zusammenhalt, das Engagement und das Bewusstsein für die Verletzlichkeit demokratischer Errungenschaften und kritisches Denken gerade bei jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fördern. Kulturelle Bildung wirkt gegen politische Vereinfachung und hilft, die Komplexität der Welt zu verstehen. Kritische Bürgerinnen und Bürger sind der Schlüssel zu einer funktionierenden Demokratie. Die Kulturpolitik muss deshalb im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen, um unsere Jugend vor Radikalisierung, Populismus und nationalistischen Ideen zu schützen.
Der Kulturgutschein könnte dabei eine wichtige Rolle spielen. Er könnte von der Eidgenossenschaft jeder und jedem Jugendlichen zwei Jahre vor Erreichen der politischen Volljährigkeit als Willkommensgeschenk in der demokratischen Gesellschaft überreicht werden. Der Kulturgutschein berechtigt zum Bezug kultureller Angebote in einer festzulegenden Höhe, zum Beispiel 500 Franken, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Dabei ist die Kultur im breiten Sinne zu denken: Möglich sollen zum Beispiel Eintritte in Museen, der Besuch von Theatervorstellungen oder der Bezug von Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnementen sein. Weil der Kulturgutschein allen Jugendlichen zugutekommt, leistet er auch einen Beitrag zur Chancengleichheit und ermöglicht damit das Kulturerlebnis auch Jugendlichen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung einer möglichst breiten Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben. Für die Förderperiode 2016-2020 ist die Stärkung der kulturellen Teilhabe eine von drei zentralen strategischen Handlungsachsen seiner Kulturpolitik. Es wurden verschiedene Neuerungen eingeführt, insbesondere in den Bereichen musikalische Bildung, Leseförderung und Förderung der kulturellen Teilhabe.
Das Postulat nimmt somit ein wichtiges Anliegen der Kulturpolitik des Bundes auf. Das vorgeschlagene Instrument erscheint aus unterschiedlichen Gründen jedoch kaum umsetzbar: Es würde aufgrund der Zahl der Beitragsempfänger hohe Kosten verursachen (jährlich 43,3 Millionen Franken bei rund 86 600 Personen von 16 Jahren gemäss Bevölkerungsstatistik des Bundes), einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen (Rückverrechnung der Gutscheine) und erhebliche Streuverluste herbeiführen (keine Nutzung der Gutscheine). Gleichzeitig ist daran zu erinnern, dass die meisten Kulturinstitutionen nicht vom Bund, sondern von Kantonen und Gemeinden betrieben werden; diese sollten frei sein in der Wahl von Massnahmen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe.
Im Allgemeinen ist anzumerken, dass die weitaus meisten 16-Jährigen in Ausbildung sind (Sekundarstufe I, Sekundarstufe II oder Berufslehre) und somit ohnehin von stark reduzierten Eintritten in Museen oder Theatervorstellungen sowie Abonnementen für Zeitungen oder Zeitschriften profitieren können. Ferner unterstützt der Bund die Initiative "Kulturlegi" von Caritas Schweiz. Mit der "Kulturlegi" erhalten sozial benachteiligte Menschen Vergünstigungen bei Kulturangeboten.
Im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs werden zurzeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden Massnahmen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe diskutiert. In Hinblick auf die Kulturbotschaft 2021-2024 wird das Bundesamt für Kultur die Ergebnisse dieser Arbeiten evaluieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.