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17.3436 · Postulat · 2017-06-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen dahingehend optimiert werden kann, dass vermehrt Anreiz besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Auswirkungen eines solchen Anreizsystems wären im künftigen Wirksamkeitsbericht 2020-2023 aufzuzeigen.

Begründung

Die politische Arbeitsgruppe der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs hat am 15. Dezember 2016 ihren Schlussbericht präsentiert. Darin werden verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, wie der Ressourcenausgleich dahingehend verbessert werden kann, dass ein wirksames Anreizsystem besteht, welches die finanzielle Leistungsfähigkeit verbessert. Neu soll insbesondere eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung eingeführt werden. Die Ausgleichssumme würde sich im vorgeschlagenen System zudem verstärkt an der tatsächlichen Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen orientieren.

Ein solches verbessertes Anreizsystem ist im Interesse aller Kantone: Ressourcenschwache Kantone verfügten über die Sicherheit einer Mindestausstattung; den ressourcenstarken Kantonen wiederum wäre gewiss, dass sie ihren Beitrag nach tatsächlichem Ausgleichsbedarf leisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat am 17. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat eine Optimierung des Finanzausgleichs vorzuschlagen. Ein zentraler Eckwert dieses Vorschlags besteht in einem neuen Mechanismus zur Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs.

Entsprechend dem heutigen Modell sieht der von der KdK vorgeschlagene Mechanismus vor, die Auszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone nach einer progressiven Berechnungsmethode vorzunehmen: Damit die Mindestausstattung mit möglichst geringen Mitteln erreicht wird, konzentrieren sich die Zahlungen auf die ressourcenschwächsten Kantone. Dies hat zur Folge, dass die Anreizwirkung für diese Kantone gering ist. Ihre Ausgleichszahlungen nehmen bei steigendem Ressourcenpotenzial stark ab. Es besteht folglich ein Trade-off zwischen der Höhe der Dotation, der Definition der Mindestausstattung und dem Anreiz für die ressourcenschwächsten Kantone.

Der Bundesrat prüft den Vorschlag der KdK wie auch alternative Mechanismen im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes 2016-2019. Der Finanzausgleich ist nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich auf mehrere Zielsetzungen ausgerichtet. Analysiert wird hierbei auch die Anreizwirkung. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die nächste Periode im Herbst 2018 Bericht erstatten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.